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Reklamationsbedingungen

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Adresse für Reklamationen und Rücktritt vom Vertrag:

Packeta.de
Code verwenden:  93133285
Schloßplatz 2
086 48 Bad Brambach

Oder unsere Adresse:
Fixservis.sk
Námestie hraničiarov 6/A
851 03 Bratislava
Slowakei

Reklamationsordnung

Reklamationsordnung (Mängelhaftung, Gewährleistung, Reklamationen)
8.1. Bei einem behebbaren Mangel der Ware hat der Käufer Anspruch auf kostenlose, rechtzeitige und ordnungsgemäße Mangelbeseitigung. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Mangel unverzüglich zu beseitigen.
8.2. Der Käufer kann statt der Mangelbeseitigung Ersatzlieferung der Ware oder, wenn der Mangel nur einen Teil der Ware betrifft, Ersatz eines Teils der Ware verlangen, wenn dem Verkäufer aufgrund des Preises der Ware oder der Schwere des Mangels keine unverhältnismäßigen Kosten entstehen.
8.3. Der Verkäufer kann statt der Mangelbeseitigung jederzeit die mangelhafte Ware durch mangelfreie Ware ersetzen, wenn dies für den Käufer keine ernsthaften Schwierigkeiten bereitet.
8.4. Bei einem nicht behebbaren Mangel der Ware, der eine bestimmungsgemäße Verwendung als mangelfreie Sache verhindert, hat der Käufer das Recht auf Umtausch oder auf Rücktritt vom Kaufvertrag. Die gleichen Rechte stehen dem Käufer bei behebbaren Mängeln zu, jedoch kann der Käufer die Ware wegen des erneuten Auftretens des Mangels nach der Reparatur oder wegen einer größeren Anzahl von Mängeln nicht ordnungsgemäß verwenden.
8.5. Bei sonstigen irreparablen Mängeln hat der Käufer Anspruch auf einen angemessenen Preisnachlass der Ware.
8.6. Der Verkäufer hat den Käufer über seine Rechte aus den Vorschriften des § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Punkte 8.1. bis 8.3. dieser Reklamations- und Geschäftsbedingungen) und die Rechte aus den Vorschriften des § 623 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Punkte 8.4. bis 8.5. dieser Reklamations- und Geschäftsbedingungen) unterrichtet.
8.7. Der Verkäufer haftet für Mängel der Ware gemäß den geltenden Vorschriften der Slowakischen Republik und der Käufer ist verpflichtet, beim Verkäufer oder einer von ihm benannten Person eine Reklamation einzureichen. Informationen zu benannten Personen und Servicestellen für Garantie- und Nachgarantieservice kann man auf der Rückseite der Garantiekarte finden oder werden dem Käufer vom Verkäufer auf Anfrage per Telefon oder E-Mail zur Verfügung gestellt.
8.8. Für die Bearbeitung von Reklamationen gilt das gültige Reklamationsverfahren des Verkäufers, dh Artikel 8 dieser Geschäfts- und Reklamationsbedingungen. Der Käufer wurde ordnungsgemäß mit dem Reklamationsverfahren vertraut gemacht und über die Bedingungen und die Art und Weise der Reklamation der Ware, einschließlich der Information, wo die Reklamation geltend gemacht werden kann, sowie die Durchführung von Garantiereparaturen gemäß Abs. § 18 Abs. 1 Buchst. 1 des Gesetzes Nr. 250/2007 Slg. zum Verbraucherschutz und zur Änderung des Gesetzes des Slowakischen Nationalrates Nr. 372/1990 Slg. über Straftaten in der jeweils geltenden Fassung (im Folgenden als „Gesetz über Straftaten“ bezeichnet) vor Abschluss des Kaufvertrags unter Angabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert auf der entsprechenden Unterseite der elektronischen Seite hatten Verkäufer und Käufer die Möglichkeit, diese vor dem Absenden der Bestellung zu lesen.
8.9. Das Reklamationsverfahren gilt für Waren, die der Käufer vom Verkäufer in Form von E-Commerce auf der E-Commerce-Website des Verkäufers gekauft hat.
8.1.0. Während der Gewährleistungsfrist hat der Käufer das Recht, gegenüber dem Verkäufer Haftung für Mängel der beim Verkäufer gekauften Waren, für die der Hersteller, Lieferant oder Verkäufer verantwortlich ist, zu beanspruchen. 
8.1.1. Weist die Ware Mängel auf, hat der Käufer das Recht, beim Verkäufer gemäß Art. § 18 Abs. 1 Buchst. 2 des Gesetzes über Straftaten, indem er die Ware an den Standort des Verkäufers liefert und dem Verkäufer eine Erklärung über den Willen des Käufers aushändigt, sein Recht gemäß Punkt 8.1. auszuüben. bis 8.5. dieser Geschäfts- und Reklamationsbedingungen (nachfolgend "Reklamation" genannt), beispielsweise in Form eines ausgefüllten Reklamationsformulars, das sich auf der entsprechenden Unterseite des E-Shop des Verkäufers befindet. Der Verkäufer empfiehlt, die Ware beim Reklamationsversand zu versichern. Nachnahmesendungen werden vom Verkäufer nicht angenommen. Der Käufer ist verpflichtet, in der Reklamation alle erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß zu machen, insbesondere Art und Umfang des Mangels der Ware genau anzugeben. Der Käufer hat auch anzugeben, welche seiner Rechte aus Art. Es gelten die §§ 622 und 633 BGB. Der Käufer hat das Recht, bei der vom Hersteller der Ware zur Durchführung von Garantiereparaturen autorisierten Person (nachfolgend „benannte Person“) eine Reklamation einzureichen. Die Liste der benannten Personen ist in der Garantiebescheinigung enthalten oder der Verkäufer schickt sie dem Käufer auf Wunsch zu.
8.1.2. Das Reklamationsverfahren bezüglich der Ware, die an den Verkäufer geliefert werden kann, beginnt an dem Tag, an dem alle der folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind:
8.1.2.1. Zustellung der Reklamationsanzeige an den Verkäufer,
8.1.2.2. Lieferung der reklamierten Ware vom Käufer an den Verkäufer oder eine benannte Person,
8.1.2.3. Übergabe von Zugangscodes, Passwörtern und dergleichen zu den reklamierten Waren an den Verkäufer, wenn diese Daten für die ordnungsgemäße Bearbeitung der Reklamation erforderlich sind;
8.1.3. Handelt es sich bei dem Gegenstand der Beanstandung um eine Ware, die objektiv nicht an den Verkäufer geliefert werden kann oder die fest installiert ist, ist der Käufer verpflichtet, neben der Erfüllung der Bedingungen gemäß Punkte 8.1.2.1. und 8.1.2.3. vom Verkäufer angegeben. Beanstandungen von Waren, die objektiv nicht an den Verkäufer geliefert werden können oder die fest eingebaut sind, beginnen mit dem Tag, an dem die Ware nach Satz 1 geprüft wurde. Gewährleistet der Verkäufer oder ein von ihm benannter Dritter trotz der erforderlichen Mitwirkung des Käufers jedoch nicht innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens jedoch 10 Tage nach Zustellung der Reklamationsanzeige an den Verkäufer, die Prüfung, das Reklamationsverfahren beginnt am Tag der Zustellung der Reklamationsanzeige an den Verkäufer.
8.1.4. Der Verkäufer oder die benannte Person hat dem Käufer eine Bestätigung über die Geltendmachung der Reklamation in der vom Verkäufer gewählten geeigneten Form, wie E-Mail oder Schriftform, auszuhändigen, in der er verpflichtet ist, die gerügten Mängel genau zu identifizieren und den Verbraucher über seine Rechte aus Punkt 8.1. bis 8.3. dieser Geschäfts- und Reklamationsbedingungen (Vorschriften des § 622 BGB) und die Rechte aus Punkt 8.4. bis 8.5. dieser Geschäfts- und Reklamationsbedingungen (Vorschriften des § 623 BGB) . Erfolgt die Reklamation mittels Fernkommunikation, ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Reklamationsbestätigung unverzüglich auszuhändigen. Ist eine unverzügliche Zustellung der Bestätigung nicht möglich, muss diese unverzüglich, spätestens jedoch zusammen mit dem Nachweis der Beanstandung erfolgen. Die Reklamationsbestätigung muss nicht abgegeben werden, wenn der Käufer Gelegenheit hat, die Reklamation auf andere Weise nachzuweisen.
8.1.5. Der Käufer ist nach den Vorschriften des § 622 und den Vorschriften des § 623 des Bürgerlichen Gesetzbuches berechtigt, zu entscheiden, welche seiner Rechte er hat, und ist außerdem verpflichtet, dem Verkäufer unverzüglich Auskunft über seine Entscheidung zu geben. Aufgrund der Entscheidung des Käufers, welche seiner Rechte gemäß Art. § 622 und Abs. 2 § 623 BGB wird vom Verkäufer oder von der benannten Person, die verpflichtet ist, die Art und Weise der Bearbeitung von Reklamationen nach den Bestimmungen des § 2 Buchst. m) des Gesetzes über Straftaten festzulegen, sofort, in komplexeren Fällen innerhalb von 3 Tagen ab Beginn des Reklamationsverfahrens, angewendet, in begründeten Fällen, insbesondere wenn eine komplexe technische Warenbewertung erforderlich ist, spätestens 30 Tage nach Beginn des Reklamationsverfahrens. Nach Festlegung der Art und Weise der Reklamationsbearbeitung wird der Verkäufer oder die benannte Person die Reklamation unverzüglich bearbeiten. In begründeten Fällen kann die Reklamation später geklärt werden. Die Bearbeitung der Reklamation darf jedoch nicht länger als 30 Tage ab dem Datum der Reklamation dauern. Nach Ablauf der Frist zur Bearbeitung der Reklamation hat der Verbraucher das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Ware gegen eine neue Ware umzutauschen.
8.1.6. Hat der Käufer die Ware innerhalb der ersten 12 Monate nach Abschluss des Kaufvertrages reklamiert, kann der Verkäufer die Reklamation nur auf der Grundlage eines Gutachtens oder Gutachtens einer bevollmächtigten, autorisierten oder akkreditierten Person oder einer benannten Person begleichen (nachfolgend „gutachterliche Begutachtung der Ware“). Unabhängig vom Ergebnis der gutachterlichen Begutachtung darf der Verkäufer vom Käufer weder die Kosten der gutachterlichen Begutachtung der Ware noch sonstige Kosten im Zusammenhang mit der gutachterlichen Begutachtung der Ware verlangen.
8.1.7. Wenn der Käufer 12 Monate nach Abschluss des Kaufvertrags eine Produktreklamation eingereicht hat und der Verkäufer diese abgelehnt hat, ist die Person, die die Reklamation bearbeitet hat, verpflichtet, im Reklamationsbearbeitungsdokument anzugeben, an wen der Käufer die Ware zur professionellen Bewertung senden kann. Übersendet der Käufer die Ware zur gutachterlichen Begutachtung an die im Reklamationsdokument benannte Person, so gehen die Kosten der gutachterlichen Begutachtung der Ware sowie alle sonstigen damit zweckdienlich anfallenden Kosten unabhängig davon zu Lasten des Verkäufers das Ergebnis einer fachlichen Beurteilung. Weist der Käufer durch gutachterliches Gutachten die Verantwortung des Verkäufers für den behaupteten Mangel der Ware nach, kann er erneut reklamieren. Die Gewährleistungsfrist erlischt bei gutachterlicher Begutachtung der Ware nicht. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der erneuten Reklamation alle zur fachgerechten Begutachtung der Ware entstandenen Kosten sowie alle damit zweckgebunden angefallenen Kosten zu erstatten. Eine erneut eingereichte Reklamation kann nicht abgelehnt werden.
8.1.8. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die dem Käufer bei Vertragsschluss vom Verkäufer angezeigt wurden oder die ihm unter Berücksichtigung der Umstände, unter denen der Kaufvertrag geschlossen wurde, bekannt sein müssen.
8.1.9. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, mangelhafte Ware durch andere Ware ohne Mängel und mit gleichen oder besseren technischen Parametern zu ersetzen, wenn dies für den Käufer keine ernsthaften Schwierigkeiten bereitet.
8.2.0. Der Verkäufer haftet nicht für Mängel in folgenden Fällen: 
8.2.0.1. wenn der Käufer bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist der Ware von seinem Recht auf Mängelhaftung des Verkäufers keinen Gebrauch gemacht hat,
8.2.0.2. wenn der Mangel der Ware eine vom Käufer verursachte mechanische Beschädigung der Ware ist,
8.2.0.3. wenn der Mangel der Ware durch die Verwendung der Ware unter Bedingungen verursacht wurde, die ihrer Intensität, Feuchtigkeit, chemischen und mechanischen Einflüssen nicht der natürlichen Umgebung der Ware entsprechen,
8.2.0.4. wenn der Mangel der Ware durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung oder nachlässige Pflege der Ware verursacht wurde,
8.2.0.5. wenn der Mangel der Ware durch eine Beschädigung der Ware durch übermäßige Belastung oder eine Verwendung unter Verstoß gegen die in der Dokumentation angegebenen Bedingungen oder die allgemeinen Grundsätze der normalen Verwendung der Ware verursacht wurde,
8.2.0.6. wenn der Mangel der Ware durch eine Beschädigung der Ware durch unabwendbare und/oder unvorhersehbare Ereignisse verursacht wurde,
8.2.0.7. wenn der Mangel der Ware auf einer Beschädigung der Ware durch zufälligen Untergang und zufällige Verschlechterung beruht,
8.2.0.8. wenn der Mangel der Ware durch unsachgemäße Eingriffe, Schäden durch Wasser, Feuer, statische oder atmosphärische Elektrizität oder sonstige höhere Gewalt verursacht wurde,
8.2.0.9. wenn der Mangel der Ware durch einen unbefugten Eingriff in die Ware verursacht wurde,
8.2.0.1.0. wenn die Lieferung unvollständig ist oder es sich um einen offensichtlichen Mangel handelt, den der Käufer bei der Prüfung der Lieferung bei Übergabe der Ware festgestellt und den Vertreter des Verkäufers nicht unverzüglich gemäß Punkt 5.9. dieser Rüge angezeigt hat und Geschäftsbedingungen. Derartige Nachforderungen werden nur anerkannt, wenn der Käufer nachweist, dass die gerügten Mängel bereits bei Eingang beim Käufer vorhanden waren.
8.2.1. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Reklamation zu bearbeiten und das Reklamationsverfahren auf eine der folgenden Weisen zu beenden:
8.2.1.1. durch Übergabe der reparierten Ware,
8.2.1.2. durch Warenaustausch,
8.2.1.3. durch Rückgabe des Kaufpreises der Ware,
8.2.1.4. durch Zahlung eines angemessenen Rabatts auf den Warenpreis,
8.2.1.5. durch schriftliche Aufforderung zur Übernahme der vom Verkäufer angegebenen Leistung,
8.2.1.6. durch berechtigte Verweigerung von Gewährleistungsansprüchen der Ware.
8.2.2. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Reklamation persönlich, per Post oder Kurier oder Anbieter von Lieferdiensten auszustellen.
8.2.3. Der Verkäufer wird den Käufer über das Ergebnis der Bearbeitung der Reklamation unverzüglich nach Abschluss des Reklamationsverfahrens telefonisch oder per E-Mail informieren und gleichzeitig erhält der Käufer zusammen mit der Ware oder per E-Mail einen Nachweis über die Reklamationsbearbeitung.
8.2.4. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Ablieferung der Ware, sofern nicht im Einzelfall eine andere Gewährleistungsfrist angegeben ist.
8.2.5. Bei generalüberholter Ware 12 Monate (generalüberholte Ware sind gebrauchte Waren, die von unseren Sachverständigen nachträglich geprüft und als solche gekennzeichnet sind);
8.2.6. Für 12 Monate gebrauchte Ware (Gebrauchte Ware bedeutet als solche gekennzeichnete Ware, die ohne Mängel gebraucht oder repariert ist, wobei die Vollständigkeit der Verpackung die volle Nutzung des Produkts nicht verhindert).
Für den Fall, dass der Käufer Unternehmer (juristische Person) ist, haben die Parteien gemäß § 429 Abs. 2 HGB eine Gewährleistungsfrist von maximal 12 Monaten vereinbart.
8.2.7. Die Gewährleistungsfrist verlängert sich um die Zeit, in der der Käufer die Ware aufgrund der Gewährleistungsreparatur der Ware nicht nutzen konnte.
8.2.8. Bei einem Umtausch der Ware gegen eine neue Ware erhält der Käufer ein Dokument mit den Informationen über den Umtausch der Ware und weitere Reklamationen werden auf Grundlage des Kaufvertrages und dieses Reklamationsdokuments geltend gemacht. Beim Umtausch der Ware gegen Neuware beginnt die Gewährleistungsfrist ab Erhalt der Neuware erneut zu laufen, jedoch nur bei Neuware.
8.2.9. Hinsichtlich des behebbaren Mangels wird die Reklamation je nach Entscheidung des Käufers gemäß Punkt 8.1.5. dieser Geschäfts- und Reklamationsbedingungen wie folgt geregelt:
8.3.0. Der Verkäufer wird dafür sorgen, dass der Mangel behoben wird, oder
8.3.1. Der Verkäufer ersetzt die mangelhafte Ware.
8.3.2. Bezüglich des behebbaren Mangels und stellt der Käufer gemäß Punkt 8.1.5. dieser Geschäfts- und Reklamationsbedingungen nicht unverzüglich fest, wie die Reklamation zu regeln ist, wird der Verkäufer die Reklamation durch Beseitigung des Mangels bearbeiten.
8.3.3. Bei einem nicht behebbaren oder wieder behebbaren Mangel oder bei einer Reihe verschiedener behebbarer Mängel, die eine bestimmungsgemäße Verwendung der Ware verhindern, abhängig von der Entscheidung des Käufers gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird der Verkäufer die Reklamation wie folgt bearbeiten:
8.3.3.1. Durch den Austausch von Waren gegen andere Funktionsgüter mit gleichen oder besseren technischen Parametern oder
8.3.3.2. Für den Fall, dass der Verkäufer die Ware nicht gegen eine andere umtauschen kann, wird er die Reklamation durch Rückerstattung des Kaufpreises für die Ware bearbeiten.
8.3.4. Die Reklamationsbearbeitung gilt nur für Mängel, die in der Reklamationsanzeige und in der Reklamationsbestätigung gemäß Punkt 8.1.4. dieser Reklamations- und Geschäftsbedingungen aufgeführt sind.
8.3.5. Im Sinne einer Mängelrüge gilt das mehr als zweimalige Auftreten eines behebbaren Mangels als wiederkehrender behebbarer Mangel.
8.3.6. Im Sinne einer Beanstandung gilt das Auftreten von mehr als drei verschiedenen behebbaren Mängeln gleichzeitig als eine größere Anzahl verschiedener behebbarer Mängel.
8.3.7. Das Recht des Käufers, einen Mangel der Ware geltend zu machen, besteht, nachdem er von seinem Recht Gebrauch gemacht und den Verkäufer zur Beseitigung des Mangels gemäß Punkt 8.1. dieser Geschäfts- und Reklamationsbedingungen aufgefordert hat, und wird unabhängig vom Ergebnis der Reklamation zurückgefordert einzigartiger Defekt (nicht dieselbe Art) abgelehnt.
8.3.8. Die Bestimmungen von Artikel 8 dieser Reklamations- und Geschäftsbedingungen gelten nicht ausdrücklich für Unternehmen, die nicht die Definition eines Verbrauchers gemäß den Bestimmungen von § 2 Buchstabe a) des Gesetzes erfüllen. 
8.3.9. Die Gewährleistungsfrist erlischt, wenn:
8.3.9.1. Der Kunde hat keine Garantiekarte, keinen Zahlungsnachweis oder ein anderes Dokument, das den Kauf der Ware belegt
 
Diese Reklamations- und Geschäftsbedingungen treten am 31. Oktober 2016 in Kraft.

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